Nachbarschaftsstreit - ein deutsches Phänomen

Nachbarschaftsstreit – ein deutsches Phänomen

Ein ungepflegter Vorgarten, der Zaun, der mehr Löcher hat, als das er den Hund des Nachbarn daran hindert auf das fremde Grundstück zu gelangen, bis hin zu den Ästen die über den Zaun ragen und der Lärmbelästigung durch spielende Kinder. Schnell ist ein Grund für einen handfesten Nachbarschaftsstreit gefunden. Doch die Wogen glätten sich wesentlich langsamer, als das die Aggressionen hochkochen. In vielen Fällen ist noch nicht einmal eine professionelle Mediation hilfreich. Oft kommt es sogar zu Handgreiflichkeiten und Racheakten.

Bei solchen Fällen ist es dann wichtig, dass handfeste Beweise vorliegen, um den schadhaften und nervenaufreibenden Treiben ein Ende zu setzen. Geht es um die Beschaffung von Beweisen in solchen Fällen, um gegen den oder die Nachbarn, die über die Stränge schlagen vorzugehen, ist die Kontaktaufnahme und Beauftragung der Detektei Wien empfehlenswert.

Beim Streit mit dem Nachbarn…

Beim Nachbarschaftsstreit handelt es sich vor allem um ein deutsches Phänomen, wobei es diesen natürlich auch in anderen Ländern gibt. Aber wenn es um Recht und um Ordnung geht, dann gelten die Deutschen doch als sehr streitbares Volk. Sei es bei der zu lauten Musik während der Grillparty, dem Zweig des Baumes dessen Laub aufs Grundstück des Nachbarn fällt oder um den Pflaumen, die von Nachbarsbaum gepflückt wurden.

Leider findet sich viel zu häufig ein Grund, einen Streit vom Zaun zu brechen. Zumeist beginnt ein Nachbarschaftsstreit mit einer Kleinigkeit und endet dann im tiefen Hass – in Deutschland ist dies zu einem alltäglichen Problem geworden. Der Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen auf kleineren Raum zusammenleben. Dazu kommt, dass die Mittel mit denen gegen einen solchen Streit angegangen wird, in der letzten Zeit deutlich härter wurden.

Die Menschen können problemlos über viele Jahre Tür an Tür leben und das ohne jegliche Konflikte. Aber dann passiert es, das eine, kleine Ereignis, das dazu führt, dass ein Nachbarschaftsstreit entfacht. Es passiert nicht selten, dass es nicht nur zu Streitigkeiten kommt, sondern dass sogar handfeste Aggressionen aufkommen. Selbst Gewalttätigkeiten sind keine Seltenheit. Sogar das Spielzeug, das Kinder liegen gelassen haben wird als persönlicher Angriff hochgespielt. Letztendlich kommt es so weit, dass diese Fälle vor Gericht landen. Gerade dann ist es hilfreich und von unschätzbarem Vorteil, wenn es möglich ist, Beweise aus detektivischen Ermittlungen vorlegen zu können.

Überschreitet die Missgunst des Nachbarn gewisse Grenzen und diese endet sogar darin, dass es zu Gewalt und Sachbeschädigung kommt, dann droht die Situation vollkommen zu eskalieren. Viel schlimmer ist es dann, wenn es nicht möglich ist, eindeutig herauszufinden und zu beweisen, wer der Verursacher der wiederholten Attacken und Zerstörungen ist.

Die Sache ernst nehmen – aber was ist zu tun?

Haeufig sind auch die Schuldzuweisen, die gefühlte Benachteiligung oder Übervorteilung oder Rechthaberei das Problem im nachbarschaftlichen Streitzirkus. Die äußeren Umstände von Nachbarschaftsstreits, Streitgesprächen und/oder Lärmbelästigung sind oftmals nur äußere Werkzeuge für die innere Ausrichtung, von der Eintracht, Friede und eine gemeinsame Fröhlichkeit nicht ertragen werden. So ist es möglich, selbst den gutmütigsten Menschen aus dem Hinterhalt zu locken. Mit der Zeit macht ihn dieser Streit ebenso schwer zu schaffen, sodass er sich gezwungen sieht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, da alles mittlerweile einfach unerträglich geworden ist.

Das Problem ist, dass eine verdeckte Videoüberwachung bei Sachbeschädigung in fast allen Fällen unzulässig ist und die Aufzeichnungen dem „Beweisverwertungsverbot“ unterliegen. Vom Landgericht Berlin liegt sogar ein urtail vor, dass ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn es tatsächlich zu einer Videoüberwachung mittels Videokamera gab oder diese zumindest zu befürchten ist (Urteil v. 18.10.2016, Az. 35 O 200/14).

Dies ist auch bei einem Lärmprotokoll bei nächtlicher Ruhestörung der Fall. Selbst wenn alles noch so akribisch notiert wird, ohne einen neutralen und unbefangenen Zeugen nützt das gar nichts, vor allem wenn der Nachbar die Wahrheit dieses Protokolls bestreitet. Dazu kommt noch, dass es sich dabei um die eigene subjektive Wahrnehmung handelt, und nicht einer objektiven, mit der die tatsächliche Lautstärke widergespiegelt wird. Maßgeblich ist hier das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, und nicht der subjektiven Empfindung oder gar Überempfindlichkeit von einem einzelnen. So hat bereits das BGH entschieden, mit seiner als „Froschteichentscheidung“ bekanntgewordenen Entscheidung. Letztendlich ist stets das tatsächliche Ausmaß der Lärmbelästigung maßgeblich. Hier gelten als Orientierungshilfe die DIN-Vorschrift DIN 4109 oder die VDI-Richtlinie 2058 sowie die TA-Lärm. Die Detektive folgen bei ihren Messungen, die mit geeichten Schallpegelmessern durchgeführt werden, eben diesen.

Neutrale Zeugen beim Streit mit dem Nachbarn

Es ist einem Geschädigten kaum möglich, eine verursachte Sachbeschädigung aufgrund eines Nachbarschaftsstreits zu beweisen. Daher bieten die Detektive eine adäquate und rechtskonforme Hilfe an. Diese ist individuell auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten. Bei Lärmbelästigung setzen die Ermittler einen geeichten Schallpegelmesser ein, der so kalibriert und geeicht ist, dass die Messwerte in Verbindung mit einer zeugenschaftlichen Aussage der Detektive vor Gericht anerkannt werden.

Aber auch ansonsten kommen die Privatermittler bei Nachbarschaftsstreit und Nachbarschaftsrecht zum Einsatz. Die Profis sind darauf spezialisiert, Beweise zu erarbeiten die vor Gericht standhalten und anerkannt werden.

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